Wahl des Kirchengemeinderats am 30.03.2025
Wahlausschuss und Ansprechpartner
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Kirchengemeinderates ist der amtierende Kirchengemeinderat zuständig. Er hat den Wahlausschuss berufen.
Der Wahlausschuss besteht aus
Wahlvorstand: Philipp Rost
Stellvertreterin: Christiane Reim
Schriftführer: Gregor Adam
Beisitzerinnen: Getraud Schlecker und Stefanie Hafenmaier
Der Wahlausschuss leitet die Kirchengemeinderatswahl, stellt den Wahlvorschlag mit den Kandidaten auf, organisiert die Wahl und stellt das Wahlergebnis fest.
Ansprechpartner: Philipp Rost
(homepage@st-antonius-hohenheim.de)
Sie können sich vorstellen für den Kirchengemeinderat zu kandidieren? Sprechen Sie uns an!
Ansprechpartner für alle Fragen zur Kirchengemeinderatswahl ist das Pfarrbüro
In Kürze: das Wichtigste zum Kirchengemeinderat und zur Wahl
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Die Kandidaten stellen sich zusätzlich zum Prospekt am 23.2. nach dem Gottesdienst vor.
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Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 28.2. abgegeben / per Post eingegangen sein.
- Das Wahllokal ist der Beichtraum der St. Antonius-Kirche am Sonntag 30.3. von 10-13 Uhr.
- Der Kirchengemeinderat soll aus 12 Frauen und Männer bestehen. Wählbar sind Katholikinnen und Katholiken, die sich der Gemeinde St. Antonius zugehörig fühlen. Der Wohnort muss nicht zwingend in Hohenheim sein.
In Kürze: das Wichtigste zum Kirchengemeinderat und zur Wahl
Wozu Kirchengemeinderat
Wer katholisch ist, gehört der katholischen Kirchengemeinde des jeweiligen Wohnortes an; die Kirchengemeinde ist somit „der Wohnort des Glaubens in Gemeinschaft“. Der Kirchengemeinderat ist das Leitungsgremium von „Kirche am Ort“. Er gestaltet und entwickelt das Leben der Kirchengemeinde, hier bekommt Kirche ein Gesicht.
Was ist ein Kirchengemeinderat?
Ähnlich wie auf politischer Ebene der Stadt- oder Gemeinderäte,
entscheidet der Kirchengemeinderat über Schwerpunkte, konkrete Projekte und die Finanzen der Kirche am Ort. Hier zeigt sich Kirche
in ihren vielfältigen Facetten:
- als Ort des gemeinsamen Glaubens und Feierns
- als Ort des Beistands in Notsituationen und Lebenskrisen
- als Ort der Solidarität und der gelebten Nächstenliebe
Neben und mit der Kirchengemeinde prägen auch soziale und karitative Einrichtungen wie Kindergärten, Pflegeheime sowie katholische Verbände und vieles mehr die „Kirche am Ort“.
Rund 1000 Kirchengemeinden gibt es in Württemberg; sie sind alle Teil der Diözese Rottenburg-Stuttgart als übergeordnete Ebene mit mehr als 1,5 Millionen Katholikinnen und Katholiken.
Wie wird gewählt?
- alle Katholik:innen ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören,können kandidieren und gewählt werden.
- alle Katholik:innen ab 16 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören,dürfen wählen und können Kandidat:innen vorschlagen
- die KGR-Wahl findet alle fünf Jahre als allgemeine Briefwahl statt
Wie „funktioniert“ ein KGR
Leiten
Der KGR leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Der Vorsitz des KGRs besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzendem kraft Amtes und einer:m gewählten Vorsitzenden mit bis zu zwei Stellvertreter:innen.
Verantworten
Alle gewählte KGR-Mitglieder haben Sitz und Stimme. Es wird nicht nur geredet, es wird auch entschieden.
Spezialisieren
Um die Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen, kann der Kirchengemeinderat zu verschiedenen Themen Sachausschüsse einrichten, etwa für Jugend, Familie, Klimaschutz etc.
Vernetzen
Die Arbeit im KGR bietet viele Möglichkeiten zur Kooperation mit
Partner:innen im ökumenischen, sozialen und kommunalen Bereich.
Entfalten
Die Kirchengemeinde und der KGR „leben“ von den Charismen, die Menschen mitbringen und entfalten – es kommt darauf an, der Kirche am Ort ein Gesicht zu geben!